Die Omnibus-Verordnung der EU: Was bedeutet das für den Mittelstand?
Die Europäische Kommission hat am 26. März 2025 einen Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung vorgelegt, die darauf abzielt, unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit verbundene Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen. Dieser Schritt soll insbesondere den administrativen Aufwand reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), stärken.
Was ist eine Omnibus-Verordnung?
In der EU bezeichnet eine Omnibus-Verordnung einen Rechtsakt, der mehrere bestehende Verordnungen oder Richtlinien gleichzeitig anpasst. Ziel ist es, durch die Bündelung von Änderungen den Gesetzgebungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. In diesem Fall betrifft die Omnibus-Verordnung vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung.
Was sind die Ziele der Omnibus-Verordnung?
Reduzierung des bürokratischen Aufwands: Der administrative Aufwand für Unternehmen soll um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % gesenkt werden.
Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Berichtspflichten werden überarbeitet und harmonisiert, um Überschneidungen bei verschiedenen Gesetzen und Unklarheiten zu vermeiden.
Klarere Schwellenwerte für die Berichtspflicht: Die Verordnung soll die Berichtspflicht gezielt auf größere Unternehmen fokussieren, um kleinere Betriebe zu entlasten.
Erhöhung der Rechtssicherheit: Die Verordnung soll Unternehmen eine klare und vorhersehbare Rechtsgrundlage für ihre Berichterstattung bieten.
Änderungen und Auswirkungen auf KMU
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Schwellenwerte für die Berichtspflicht:
Höhere Berichtspflichtgrenzen: Unternehmen sind erst ab 1.000 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro berichtspflichtig.
Verschiebung der Fristen: Die Einführung der Berichtspflicht für die zweite und dritte Welle von Unternehmen wird von 2026 und 2027 auf 2028 verschoben.
Erleichterungen für kleinere Unternehmen: Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sollen reduzierte Berichtspflichten gelten, die sich am freiwilligen VSME-Standard orientieren.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bedeutet dies eine spürbare Erleichterung, da sie nicht denselben umfangreichen Anforderungen unterliegen wie große Konzerne. Gleichzeitig bleiben sie durch freiwillige ESG-Berichterstattung weiterhin wettbewerbsfähig und können ihre Nachhaltigkeitsstrategie transparent darlegen.
Kritische Stimmen: Schwächung der ESG-Ziele?
Kritiker befürchten, dass die Omnibus-Verordnung die Nachhaltigkeitsziele der EU gefährden könnte. Durch die Einschränkung der ESG-Berichtspflichten könnten weniger Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, was die Transparenz und das Engagement in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) beeinträchtigen könnte.
Besonders Umweltorganisationen und Nachhaltigkeitsexperten sehen die Änderungen kritisch, da sie befürchten, dass Unternehmen dadurch weniger Anreize haben, Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft oder soziale Verantwortung in ihren Geschäftsmodellen zu verankern.
Nachhaltigkeit als Chance: Vorreiterrolle für KMU
Trotz der Reduzierung der Berichtspflichten bleibt Nachhaltigkeit ein zentrales Thema für Unternehmen. KMU haben nun die Möglichkeit, sich als Vorreiter in Sachen ESG und nachhaltige Unternehmensführung zu positionieren.
Unternehmen, die weiterhin freiwillig ESG-Standards einhalten und Nachhaltigkeitsberichte nach den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI) oder der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) veröffentlichen, können sich einen Wettbewerbsvorteil sichern.
Besonders in Branchen, in denen Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium für Investoren und Kunden ist, kann eine transparente Berichterstattung entscheidend für den Geschäftserfolg sein.
Firmen, die in Corporate Social Responsibility (CSR) investieren und sich klar zur Nachhaltigkeit bekennen, werden langfristig als verantwortungsbewusste Marktakteure wahrgenommen.
Grüne Innovationen und nachhaltige Produkte eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten und helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben.
Statt Nachhaltigkeit als Belastung zu sehen, können KMU die neue Regelung als Gelegenheit begreifen, um sich strategisch besser aufzustellen und langfristige Vorteile zu sichern.
Fazit
Die Omnibus-Verordnung der EU stellt einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Für KMU bedeuten die geplanten Änderungen eine Entlastung und eine Reduzierung des administrativen Aufwands. Dennoch sollten sich Unternehmen aktiv mit ESG- und Nachhaltigkeitsthemen auseinandersetzen, um sich im Markt zukunftssicher zu positionieren. Es bleibt nun zu warten, dass der vorgelegte Entwurf durch das EU-Parlament bestätigt wird.
Auch wenn die Berichtspflicht für viele Unternehmen entfallen würde, bleibt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung ein entscheidender Faktor für langfristigen Erfolg und die Erfüllung von Stakeholder-Erwartungen. KMU, die jetzt handeln und Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil begreifen, können sich als zukunftsorientierte Unternehmen etablieren und eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltige Unternehmensführung übernehmen.
Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg, sprechen Sie uns an!